Sind für Lithiumbatterien, die beim Transport keine DGD benötigen, Eintragungen im Luftfrachtbrief erforderlich?
Benötigt man für begrenzte Mengen im Luftverkehr eine DGD?
Ist für den Transport von Trockeneis (UN1845) und biologischen Stoffen der Kategorie B (UN3373) eine DGD vorgeschrieben?
Ist Trockeneis (UN1845) Gefahrgut?
Muss die Angabe vom Absender und vom Empfänger auf dem Versandstück und in der Versendererklärung gleich lauten?
In welcher Sprache muss die Versandbezeichnung auf dem Versandstück und in der Versendererklärung angegeben werden?
Was muss bei der AWB-Erstellung beachtet werden, wenn der Versender Trockenbatterien gemäß Sonderbestimmung A123 befördern möchte?
Führt die Nichteinhaltung der Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften zu einer Ablehnung der Gefahrgutsendung bei der Annahmekontrolle am Flughafen?
Wann benötigt man für Lithiumbatterien eine DGD?
Wer ist für die ordnungsgemäße Markierung und Kennzeichnung der Versandstücke verantwortlich?
Welche Felder dürfen auf der DGD handschriftlich verändert werden, wenn die Person nicht der Versender der DGD ist?
Wann benötigt man für Lithiumbatterien eine DGD?
Ist der Transport von Konsumgütern (ID 8000) im Luftverkehr grundsätzlich erlaubt?
Darf ein Luftfrachtspediteur mit einem Zertifikat der Module C, D und E eine DGD unterschreiben?
Ist für Trockeneis (UN1845) als einzigem Gefahrgut der Sendung die Erstellung einer DGD vorgeschrieben?
Dürfen wir bei C.H. Robinson UN1481, 1 Packstück, PG II mit 24Kg befördern?
Wo findet man in den IATA DGR Informationen zu den Abweichungen der Staaten und Fluggesellschaften?
Darf ein Luftfrachtspediteur mit einem Zertifikat der Module C, D und E die Annahmekontrolle einer Gefahrgutsendung am Flughafen durchführen?
Benötigt man für freigestellte Mengen eine DGD?
Muss man bei freigestellten Mengen eine UN-Nummer auf dem Versandstück angeben?
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