Willkommen bei der CBTA-Test Demo Vorwort Mit 2023 wird die umfassendste Änderung bei den Gefahrgutvorschriften im Luftverkehr wirksam. Dies ist der kompetenzorientierte Schulungs- und Beurteilungsansatz, auf Englisch CBTA für Competency based Training and Assessment. Ein Unternehmen muss als Arbeitgeber sicherstellen, dass die Mitarbeiter*innen für die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten befähigt sind. Entsprechend müssen Schulungspläne erstellt werden, die die regelmäßig den aktuellen Anforderungen entsprechend anzupassen sind. Nach Ausfüllen des Formulars, klicken Sie auf Test starten, um zu beginnen. Vorname Nachname Unternehmen Email Telefonnummer 1. Frage Welche Behörde hat die Aufsicht für Gefahrgut im Luftverkehr in der Bundesrepublik Deutschland? a. Straßenverkehrsamt b. Wasserschutzpolizei c. Luftfahrt-Bundesamt d. Finanzamt None 2. Frage Welche Organisationen erstellen die Rechtsgrundlage für Gefahrgut im Luftverkehr? a. IATA b. ICAO c. FIFA d. IAEA 3. Frage Welche Aussagen treffen auf Trockeneis zu? a. Trockeneis ist kein Gefahrgut b. Trockeneis hat die UN-Nummer UN1845 c. Trockeneis ist der Klasse 9 zugeordnet d. Trockeneis hat eine Temperatur von ca. minus 79°C e. Bei Kontakt mit Trockeneis kann es zu Verbrennungen der Haut kommen f. Trockeneis besteht aus Stickstoff in fester Form g. Trockeneis kann zu Erstickungen führen 4. Frage Was zählt zu den normalen Transportbedingungen im Luftverkehr? a. Temperaturschwankungen von minus 40°C bis plus 55°C b. Verrutschen der Ladung während des Transports c. Druckänderungen d. Überladen des Flugzeugs e. Vibrationen 5. Frage Nach welchem Standard sind Schulungen für Gefahrgut im Luftverkehr seit 2023 in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen? a. CBTA b. LMAA c. IMDG d. NfL 2022_2_713 6. Frage Wann sind Orientierungspfeile zwingend auf einem Versandstück anzugeben? a. Bei gasförmigen Stoffen b. Bei flüssigen Stoffen in zusammengesetzten Verpackungen c. Bei flüssigen Stoffen in Einzelverpackungen d. Bei flüssigen Stoffen in Umverpackungen e. Bei festen Stoffen f. Immer g. Nie 7. Frage Welche Aussagen treffen bei einer Umverpackung (Overpack) zu? a. Versandstücke in einer Umverpackung benötigen keine Markierungen und Kennzeichen für Gefahrgut b. Wenn eine Umverpackung Flüssigkeiten enthält, müssen an zwei gegenüberliegenden Seiten Orientierungspfeile angebracht werden c. Die Trennvorschriften der Tabelle 9.3.A müssen eingehalten werden d. Die Umverpackung ist eine Umschlagseinheit zur Vereinfachung von Lagerung, Abfertigung und Transport e. Eine Umwicklung mit Schrumpffolie oder Sicherung mit Kunststoffbändern kann als Umverpackung angesehen werden f. Eine Umverpackung darf maximal 100 L Gefahrgut beinhalten 8. Frage Welche Aussagen treffen in Sachen Q-Wert zu? a. Der Q-Wert darf maximal 1,0 betragen b. Der Q-Wert muss grundsätzlich aufgerundet werden, wenn es in der Summe eine zweite Stelle hinter dem Komma gibt c. Trockeneis muss beim Q-Wert nicht berechnet werden d. Ein nach den Vorgaben des Q-Werts vorbereitetes Versandstück enthält unterschiedliche Gefahrgüter in einer Außenverpackung e. Es sind keine Trennvorschriften einzuhalten 9. Frage Welche der folgenden Verstöße müssen durch die Fluggesellschaft an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden? a. Unfälle mit Gefahrgut b. Nicht deklariertes Gefahrgut c. Gefahrgut tritt aus dem Versandstück aus d. Karton mit Porzellan fällt bei Verladung auf den Boden e. Gefahrenkennzeichen löst sich von der Verpackung 10. Frage Welcher Grad der Gefahr trifft bei Verpackungsgruppe II zu? a. Große Gefahr b. Mittlere Gefahr c. Geringe Gefahr d. Kein Gefahrgut None 11. Frage Was ist im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Versandstücke zu beachten? a. Kennzeichen müssen von dauerhafter Qualität und richtiger Ausführung sein b. Eine kurze Beschreibung der Gefahr auf Englisch ist in jedem Kennzeichen anzugeben c. Unzutreffende Kennzeichen sind vollständig zu entfernen oder unlesbar zu machen d. Kennzeichen sind an der richtigen Stelle sicher anzubringen 12. Frage Welche Anforderungen bestehen an Innenverpackungen, die eine Flüssigkeit enthalten? a. Verschlüsse müssen durch eine zweite Sicherung fixiert sein b. Fallprüfung der Innenverpackung aus 1,8 m ist erforderlich c. Es muss immer Aufsaugmaterial benutzt werden d. Innenverpackungen dürfen nicht ganz voll befüllt werden e. Wenn keine zweite Sicherung angebracht werden kann, muss die Innenverpackung in eine flüssigkeitsdichte Auskleidung (z.B. Kunststoffbeutel) gepackt werden f. Innenverpackungen müssen UN-geprüft sein 13. Frage Welche Aussagen treffen für die Nutzung einer UN-geprüften Verpackung durch den Versender zu? a. Die im Zulassungsschein der Verpackung aufgeführten Vorgaben sind grundsätzlich einzuhalten b. Bei Gefahrgut muss immer eine UN-geprüfte Verpackung benutzt werden c. Die Verpackungen müssen die Anforderungen an den Differenzdruck nach 5.0.2.9 erfüllen d. Die Verschließung einer Verpackung muss nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen e. Der Versender kann einen passenden UN-Kodex selbst auf der Verpackung anbringen 14. Frage Für welche Gefahrgüter ist keine UN-geprüfte Verpackung vorgeschrieben? a. Gefahrgut in freigestellten Mengen b. Gefahrgut in begrenzten Mengen c. Gefahrgut der Verpackungsgruppe III d. Trockeneis (UN1845) e. Biologische Stoffe der Kategorie B (UN3373) 15. Frage Welche Markierungen sind bei vollwertigem Gefahrgut grundsätzlich vorgeschrieben? a. UN-Nummer b. Richtige Versandbezeichnung auf Englisch (Proper Shipping Name) c. Shipper und Consignee d. Notfalltelefonnummer e. Technischer Name Vielen Dank, dass Sie an dieser Prüfung teilgenommen haben. Ihr Antworten werden überprüft und Sie erhalten innerhalb der nächsten drei Werktage eine Auswertung. Time's up